Für die
Behandlung benötigen Sie eine Verordnung
vom Arzt, (Hausarzt, Facharzt, Klinik) der die Anzahl und die Dauer der Behandlungen zu entnehmen ist.
Sind Sie
bei der KFA oder SVS versichert, müssen Sie diese Verordnung der Krankenkasse
zur Bewilligung vorlegen. Dies kann
persönlich, per Post oder auch digital über die App der Krankenkasse gemacht
werden.
Am Ende der Therapie erhalten
Sie eine
private Rechnung von mir. Nach
Begleichung dieser (einzeln oder gesammelt) kann die Verordnung samt
Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.
Die Höhe der
Rückerstattung
(ca.40-50%) ist von der Verordnung und der jeweiligen Krankenkasse abhängig.
Falls Sie über eine Zusatz- oder Unfallversicherung verfügen, kann diese unter Umständen den
Differenzbetrag übernehmen.